Teilhabe am Arbeitsleben – alle Potenziale nutzen


Unternehmen sind heute mehr denn je gut beraten, alle Potenziale zu nutzen und mehr Menschen mit Beeinträchtigungen einzustellen. Denn während die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zumindest bis zum Pandemiebeginn 2020 Rekorde schrieb und viele Arbeitgeber bereits händeringend Fachkräfte suchen, liegt der Anteil der beschäftigungspflichtigen Unternehmen, die keine einzige schwerbehinderte Person und ihr gleichgestellte Arbeitskraft beschäftigen, seit Jahren unverändert bei rund 25 Prozent.


Jedoch müssen auch die Unternehmen bessere Unterstützung erfahren: So erschweren etwa verschiedene Zuständigkeiten mit teils unübersichtlichen Förderprogrammen und langen Bearbeitungszeiten die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Deshalb brauchen Arbeitgeber zentrale Ansprechstellen, die beraten, unterstützen und beschäftigungsfördernde Leistungen „wie aus einer Hand“ koordinieren können. Ein Schritt auf diesem Weg sind die im Teilhabestärkungsgesetz vorgesehenen „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“, die Arbeitgeber bei der Ausbildung, der Einstellung und der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informieren, beraten und unterstützen sollen.

Quelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen