Der Inklusionsbeauftragte

Erfahren Sie mehr über die Rolle des Inklusionsbeauftragten nach §181 SGB IX und die Vorteile einer externen Beauftragung für Ihr Unternehmen.

Was ist der Inklusionsbeauftragte? 

Der Inklusionsbeauftragte ist eine gesetzlich verankerte Funktion (§ 181 SGB IX), die den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt.

Kernaufgaben 

  • Vertretung des Arbeitgebers gegenüber internen (SBV, Betriebsrat) und externen Stellen (Integrationsamt, Agentur für Arbeit).


  • Überwachung der Einhaltung der Arbeitgeberpflichten (z.B. Beschäftigungsquote).


  • Mitwirkung bei der Gestaltung inklusiver Arbeitsbedingungen.


  • Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln.


  • Mitwirkung an Inklusionsvereinbarungen.


Warum ein externer Inklusionsbeauftragter? 

Die Beauftragung eines externen Experten bietet Ihnen entscheidende Vorteile:

  • Objektivität & Neutralität: Unabhängige Einschätzungen und Vermittlung bei Konflikten.


  • Spezialisierte Expertise: Tiefgehendes Fachwissen zu Gesetzen, Fördermöglichkeiten und Best Practices.


  • Flexibilität & Effizienz: Bedarfsgerechter Einsatz ohne Bindung interner Ressourcen.


  • Fokus & Zeitersparnis: Wir konzentrieren uns auf die Inklusionsaufgaben, Sie auf Ihr Kerngeschäft.


  • Netzwerk & Erfahrung: Profitieren Sie von unseren Kontakten und Erfahrungen aus verschiedenen Branchen.



Unser Angebot

Wir übernehmen die Funktion des externen Inklusionsbeauftragten für Ihr Unternehmen professionell und zuverlässig.


Sichern Sie sich Expertise und Rechtssicherheit durch ein kostenloses Erstgespräch.